Zweiter Teil der Berichterstattung von der Herbsttagung des Fachkreises betriebliche Altersversorgung bei der AachenMünchener / Generali in Köln
Riester und bAV in einem Produkt vereint: Vorteile für alle Beteiligten
von Martin Gattung (kor. M.)
Durch die Verbesserungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber intendiert, die Riesterförderung im Rahmen der bAV aus dem Schattendasein herauszuführen. Diese Akzentuierung der Riesterförderung in der bAV ist eine längst überfällige Maßnahme. In diesem Artikel stellen wir dar, warum die Riesterförderung für alle Beteiligten nur Vorteile bringt.
Die Diskussion um Riester hält an
Die Diskussionen zur Gestaltung des zertifizierten Privat-Riesters und dessen Vor- und Nachteile sind im Markt vielfältig im Gange. Die unterschiedlichen Standpunkte der Befürworter und Kritiker der Riesterförderung können zum Teil schon als dogmatisch betrachtet werden.
Unter diesem Aspekt wird von vielen Seiten ein sogenannter „Standard Riester“ gefordert. Wie so oft werden hier Verbesserungen und Vereinfachungen gefordert, die zumindest auf der Verwaltungsseite durch den Riester-bAV bereits seit 2002 erfüllt sind.
Gesetzliche Basis führt zu grundsätzlichen Unterschieden zwischen zertifiziertem Privat-Riester und
Riester-bAV
Die gesetzlichen Grundlagen zur Erlangung der Riesterförderung unterscheiden sich beim zertifizierten Riester und Riester-bAV grundsätzlich voneinander.
Die Riesterförderung im Rahmen des zertifizierten Privat-Riesters wird durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Mit mehr als 8.000 Wörtern werden hier die Anforderungen an Anbieter, Produkt und Prozess beschrieben, die erfüllt sein müssen, um die Riesterförderung bzw. Basisrentenförderung zu erlangen.
Die Voraussetzungen für die Riesterförderung im Rahmen der bAV sind im § 1a Abs. 3 mit knapp 50 Wörtern beschrieben. Allein aus diesem quantitativen Unterschied wird deutlich, wie verschieden die Voraussetzungen der privaten Riesterförderung und der Riesterförderung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung tatsächlich sind.
Dieser Inhalt ist nur für VVB-Mitglieder zugänglich. Bitte melden Sie sich an.
Sie sind noch kein Mitglied? Dann registrieren Sie sich jetzt!