Pflichtversicherung von Elementarschäden

von Dr. Florian Höld
Einführung

Obwohl die praktische Bedeutung besonderer Elementargefahren im Zuge des Klimawandels nachweislich zunimmt – zu verweisen ist etwa auf das Hochwasser in Oder und Elbe in den Jahren 1997 und 2002 bzw. auf die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 – verfügten nach Auskunft des GDV e.V. im Jahr 2021 nur ca. 46% der Gebäudeeigentümer in der BRD über eine Elementarschadenversicherung. Dabei seien – so der GDV e.V. weiter – 99% aller Gebäude in der BRD prinzipiell versicherbar. Betroffene ohne Elementarschadenversicherung werden nach großen Katastrophen dabei oftmals ad hoc staatlich entschädigt (z.B. „Aufbauhilfegesetz“ 2021; „Flutopfersolidaritätsgesetz“ 2002). Darüber entflammte eine politische Gerechtigkeitsdebatte respektive wird aktuell lebhaft auf unterschiedlichen politischen Ebenen über die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden diskutiert.

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