Nur wer das Ziel kennt, findet den Weg

Der Buchauszug für Versicherungsvermittler

von Thomas Binder (kor. M.) und Sebastian Brendgen

Grundlagen des Buchauszugs

Ein Buchauszug wird regelmäßig nicht während einer gut laufenden, partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung angefordert. Oftmals geht der Anforderung eine finanzielle Forderung voraus. Hierbei ist es irrelevant, ob der Vertreter oder das Versicherungsunternehmen diese geltend macht. Spätestens bei einer Gerichtsverhandlung wird argumentiert, dass der Vermittler seine eigenen oder gegen ihn gestellten Ansprüche gar nicht prüfen kann, da ihm der Buchauszug fehlt. Der Buchauszug dient dem Zweck der Prüfung der Provisionsabrechnung auf Vollständigkeit und Korrektheit. Die rechtliche Grundlage hierzu bildet §87c HGB.

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