Tagung des Fachkreises Sachversicherung am 07. November 2018 in Frankfurt
Elementarschadenereignisse – Herausforderung für Kunden und Versicherer
von Heinz Nettesheim (85)
Auf Einladung der EUROASSEKURANZ Versicherungsmakler AG kamen 85 Mitglieder des Fachkreises sowie einige Gäste in Frankfurt zusammen, um nach einem trockenen Sommer Fragen der Deckung von Elementarschadenereignissen zu beleuchten. Dies auch deshalb, weil in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg von Elementarereignissen (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Starkregen etc.) zu beobachten ist.
Nach der Eröffnung durch Thomas Elleser (EURO Transation Solutions GmbH) beleuchtet Frederick Maaßen einige rechtliche Deckungsfragen der Elementarschadenversicherung. Dies war auch deshalb bemerkenswert, weil mit Maaßen ein frisch gebackener Absolvent (Master of Laws (LL.M)) des ivwKöln als Referent gewonnen werden konnte. In den von ihm präsentierten Schadenfällen zeigte sich sehr schnell, dass auch die anwesenden Praktiker die Rechtslage nicht immer einheitlich bewerten.
- Zunächst ging es um die Frage der versicherten Gefahren der Elementarschadendeckung:
- ÜberschwemmungRückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Es folgten nun Definitionen und Schadenbeispiele zu den einzelnen Gefahren:
Fall 1: Überschwemmung – „Grund und Boden“
Definition Überschwemmung:
Bedingungswortlaut z. B. verankert in:
§ 3 Nr. 1 BWE 2010 oder § 4 Nr. 3 a) VGB 2010 (A)
„Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
aa) Ausuferung von oberirdischen (stehenden und fließenden) Gewässern,
bb) Witterungsniederschläge,
cc) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von aa) oder bb)“.
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