Die Sicherungsmechanismen des Rentenwerks sind denen der klassischen Renten- und Lebensversicherungen ebenbürtig. Die Chancen, die sich im neuen Sozialpartnermodell ergeben, sind dagegen weit überlegen. Dies gilt vor allem in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen.
Einer der Grundpfeiler des neuen Sozialpartnermodells ist die Freiheit in der Kapitalanlage. Diese ist mit der bisherigen Form von Garantien in der klassischen Lebens- und Rentenversicherung inkompatibel.
Neue Sicherungsmechanismen sollen ein hohes Maß an Sicherheit und ein Maximum an Spielräumen für chancenreiche Assets herstellen. Diese Sicherungsmechanismen hat „Das Rentenwerk“ bestens ausbalanciert.
von Dr. Normann Pankratz
Was sind die Wesensmerkmale der klassischen Rentenversicherung in Deutschland?
Das Garantieversprechen der klassischen Rentenversicherung besteht darin, für einen bestimmten Beitrag eine in der Höhe garantierte lebenslang laufende Rente zu erbringen. Die Rentenhöhe steht bereits bei Vertragsbeginn fest. Sie darf nur nach oben angepasst werden.
Die garantierte Rentenhöhe ist das Ergebnis vorsichtiger Annahmen bei Lebenserwartung, Kosten und Zins.
Die vorsichtige Annahme in der Lebenserwartung ergibt sich aus einer möglichst genauen statistischen Schätzung von Vergangenheitsbeobachtungen großer Bestände. Diese Basis wird im Anschluss mit einem Schwankungs-, Änderungs- und Irrtumsabschlag in den Sterbewahrscheinlichkeiten versehen.
So liegt beispielsweise für einen heute 65-Jährigen die Lebenserwartung bei ca. 86,5 Jahren. Er bliebe demnach für den Zeitraum von ungefähr 21,5 Jahren Rentenbezieher.
Auf Grund der Schwankungs- und Irrtumsabschläge geht der 65-Jährige mit einer Lebenserwartung von ungefähr 25 Jahren in die Kalkulation der klassischen Versicherung ein. Die Differenz beträgt 3,5 Jahre. Wenn nun doch die ursprüngliche statistische Annahme eintritt, verbleiben bei Ableben dieses Rentners 3,5 Jahresrenten als Gewinn, der zur Verteilung zur Verfügung steht.
Folglich entsteht dem Versichertenkollektiv jedes Jahr ein Überschuss, wenn die Sterblichkeit des gesamten Kollektivs nach der statistischen Beobachtung verläuft. Dieser muss grundsätzlich zu mindestens 90% dem Kollektiv wieder gut gebracht werden. Verläuft die Sterblichkeit schlechter als kalkuliert, so müsste das Versicherungsunternehmen diesen Verlust tragen.
Die vorsichtige Kalkulation der Lebenserwartung erzeugt also einen Finanzpuffer für das gesamte Kollektiv der klassischen Rentenversicherung.
Gleiches gilt für die Annahme eines Zinses für die Rentenhöhe.
Die vorsichtige Annahme beim Zins ergibt sich durch eine möglichst gute Schätzung der erzielbaren Kapitalerträge am Kapitalmarkt und im Anschluss wird hierauf ein Sicherheitsabschlag genommen. Zusätzlich legt das Bundesfinanzministerium einen Höchstrechnungszins fest, welcher nicht überschritten werden darf, zurzeit beträgt dieser 0,9 %.
Erwirtschaftet der Versicherer mehr als den vorsichtig festgelegten Zins, so müssen die tatsächlich über den kalkulierten Zins hinaus gehenden Erträge zu mindestens 90% dem Versicherungskollektiv gut gebracht werden.
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