Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur Umsetzung des Sozialpartnermodells bereit?
von Theresa Jost und Timo Biskop (beide V.E.R.S. Leipzig GmbH, Leipzig)
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat vor ungefähr einem Jahr die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung novelliert und sollte unter anderem über den möglichen Wegfall von Garantien und die Delegation von Vorsorgevereinbarungen an die Sozialpartner zu einer flächendeckenden Verbreitung führen. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe sollen mit Hilfe von tarifvertraglichen bAV-Vereinbarungen entlastet werden und auf ausgehandelte Lösungen vertrauen, die, je nach Übereinkommen, sogar mit Hilfe von Optionssystemen umgesetzt werden können.
Die so entstandene „bAV-II-Welt“ versucht, die diversen Problemstellungen und Verbreitungshemmnisse der Marktparteien zu berücksichtigen und eröffnet mit der reinen Beitragszusage eine weitere Zusageart, die vor allem aus der Perspektive der institutionellen Kapitalanlage begrüßt wird, um das Rendite-Risiko-Profil zu schärfen und mehr Freiheitsgrade zu erlangen.
Was in der Theorie und auf dem Papier eingängig klingt, setzt jedoch Zweierlei voraus: Das Verständnis der Rahmenbedingungen und die vertragliche Übereinkunft von Sozialpartnern.
Letzteres ist in Anbetracht der Marktsituation schnell geklärt: Bisher keine nennenswerten Vereinbarungen. Obwohl unterschiedliche Produktanbieter, wahlweise selbstständig oder in Konsortien organisiert, am Markt bereitstehen, ihre Lösungen branchenweit auszurollen, erfordert die erfolgreiche Umsetzung eines Sozialpartnermodells einerseits noch Zeit – diverse „Tarifrunden“ stehen erst in diesem Jahr und fortfolgend auf der Agenda – und möglicherweise noch einer Feinjustierung:
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